Freie Spechstundentermine

NEU: UNSERE PRAXIS FÜR ÄSTHETISCHE MEDIZIN

Vielen Dank für Ihre Rezeptbestellung – diese ist bei uns eingegangen.

Was passiert als nächstes?
Wir prüfen Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auf diesem Weg nur Ihre Dauermedikamente rezeptieren können, welche wir auch auf Ihren Medikamentenplan hinterlegt haben.

Das elektronische Rezept
Rezepte für Dauermedikamente, die bislang auf ein Formular ausgedruckt wurden, erreichen Sie nun elektronisch. Dafür benötigen wir jedoch Ihre Versichertenkarte. Vor der ersten Verordnung im Quartal muss uns Ihre Versichertenkarte* vorliegen!

Am übernächsten Werktag können Sie dann unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte die Medikamente in einer Apotheke abholen. Auf Wunsch können die Medikamente auch durch die Apotheke geliefert werden.

Rezepte für privat Versicherte
Diese Rezepte können bislang noch nicht elektronisch ausgestellt werden und werden wie gewohnt durch uns ausgedruckt.

* Ihre Versichertenkarte
Ihre Krankenkasse besteht darauf, dass Ihre Versichertenkarte zwingend vor jeder Verordnung bei uns eingelesen wird. Am Besten sorgen Sie dafür, dass uns bereits am Beginn eines jeden Quartals Ihre Karte vorgelegt wird. Sollten Sie dies nicht persönlich gewährleisten können, bitten Sie Ihre Familie, Freunde oder Nachbarn. Ab dann sind Verordnungen durch uns kein Problem mehr!

Wenn Sie in Zukunft Informationen zu Praxisschließzeiten, aktuellen Impfhinweisen bzw. weitere relevante Informationen rund um die Praxis erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter.

Wichtig: Wir nutzen Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich, um Ihnen unseren Newsletter zu senden. Diesen senden wir in unregelmäßigen Abständen (ca. 4 mal im Jahr) und ausschließlich zur Patienteninformation. Wir versenden keinenfalls Werbung und nutzen Ihre Daten keinesfalls für andere Zwecke.